Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorleihen verb.
vorleihen , verb. , ' eigentlich heiszet leihen, oder darleihen, vorleihen und vorstrecken oder vorschieszen mutuo dare ' Noel Chomel öcon. u. physikal. lex. (1750) 6, 78; ' ein im hochdeutschen ungewöhnliches wort ' Adelung ; ebenso als veraltet bei Campe ; vgl. Schmeller-Frommann 1, 1465 ; Fischer schwäb. wb. 2, 1662 . — älter fürleihen ( fehlt th. 4, 1, 1, sp. 768): man hat ir iedem 2 fl. zu nistgelt furgelihen dt. städtechr. 11, 716 ( Nürnberg ); ( die ) von der stadt fürgeliehenen ... postrosse verh. d. schles. fürsten u. stände 2, 296 Palm; Diefenbach-Wülcker 588 . 1 1) in eigentlichem s…