Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorhandel m.
vorhandel , m. , handel, der dem eigentlichen, abschlieszenden vorausgeht, oder auch das recht vor allen andern einen handel zu schlieszen: so dasz der begünstigte den alleinhandel oder den v. habe Fichte (1845) 6, 177 . — der umgelautete plur. entsprechend der besondern bedeutung von händel ( streitsache, streit, s. DWB handel 4 th. 4, 2, sp. 370): diesz seind geweszt die vorhendel seiner groszen thaten Eppendorff kriegsübung (1551) 48 b .