Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorgeld n.
vorgeld , n. , veraltet; so viel wie angeld, anzahlung: gibet ihnen auch vermeynet gold und silber zum vor- und angelde Dannhawer catechismusmilch (1657) 5, 325 ; ' eine abgabe an den gutsherrn für die neue bewilligung oder ertheilung des nutzbaren eigenthums oder der nutznieszung der immobilien ' Krünitz 231, 389 ; bevorzugte forderung, auch eine steuerart Fischer schwäb. wb. 2, 1655 ; zum voraus entrichtete gebühr schweiz. idiot. 2, 247; an den lehnsherrn zu zahlende gebühr bei versäumter neubelehnung Haltaus 1993 ; so viel als einstands-, näherecht Adelung, der vorgelt schreiben will (d in …