Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Vollkaufmann M.
Vollkaufmann, M. ›Kaufmann der ein Grundhandelsgewerbe betreibt dessen Be- trieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Ge- schäftsbetrieb erfordert‹, E. 19. Jh.?, s. voll, Kaufmann