Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
volljährig adj.
volljährig , adj. , für beide geschlechter, die anzahl der jahre habend, die das erwachsensein ausmacht; gewöhnlich im rechtssinne, von dem alter, das rechtsfähig, mündig macht Adelung; Campe ( gegensatz minderjährig), s. voll 2 i, α , völlig 1; die bildung ist nicht alt: volljährig für groszjährig, mündig Braun dtsch. orthogr. gramm. wb. (1793) 290 a ; ein mündiger (puber) heiszt auch volljährig, mhd. gejâret rechtsalt. 4 1, 569; erklärt sie in volljärig Fischart offentlichs und in warheit wolgegründts auszschreiben c 7 a ; nachdem mein graf volljährig geworden, bin ich nun ganz unabhängig Ni…