Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verüben v.
verüben , v. , seit dem 17. jahrh. gebucht: Sattler phraseologey 348, 459 ; Reyher thes. u 5 r a ; Stieler stammb. 66 . im 18. jahrh. allgem.; mundartlich wenig gebräuchlich: schwäb. Fischer 2, 1395 . 1 1) nur ganz vereinzelt zu üben, durch übung ausbilden, vervollkommnen, vgl. th. XI, abt. II, sp. 66. in positivem sinne: praecolere Reyher. negativ werthend, durch übung verderben: nur wenige haben ihr gehör an Griechen und Römern weise geübt, einige haben es sogar an ihnen gelehrt verübet Herder 27, 279 S. 2 2) gleichfalls selten verfahren, handeln, durchweg in schlechtem sinne: sie mördten mä…