Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verstümmelung F.
Verstümmelung, F. ›Entfernen oder Un- brauchbarmachen eines Teiles des mensch- lichen Körpers durch eine unmittelbare mechanische Einwirkung auf den Körper (z.B. Entfernen eines Organs)‹, vor Stieler 1691, s. verstümmeln, ung