Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verstosz m.
verstosz , m. 1 1) seit dem 17. jh. in anlehnung an stosz für das ältere verstoszung 6, dessen gebrauch bis ins 18. jh. hinabreicht, zu verstoszen I B 2 gebildet, ' geringer fehler, versehen ', zuerst 1716 in Ludwigs teutschengl. lex. verzeichnet ( Weigand-Hirt 1166 ); verstosz, und sonst auch ein irrthum oder fehler in der rechnung, error calculi Chomel öcon. lex. 8, 2182 ; einen verstosz in der rechnung begehen Adelung ; schweiz. Stalder 2, 401 ; ich habe einen posten nicht aufgeschrieben und finde einen verstosz in meiner rechnung Göthe IV 3, 265 Weim.; er war sich zwar .. keiner auffallend…