Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verstaatlichen verb.
verstaatlichen , verb. , in den wörterbüchern noch nicht verzeichnet, überhaupt erst seit der zweiten hälfte des 19. jh. zu belegen; eine einfache denominativbildung vom adj. staatlich ( zu staat 5, th. 10, 2, 280), wie sich die adj. auf -lich überhaupt nur mit der vorsilbe ver- verbinden Wilmanns gramm. 2 2, § 128, 2. es wird trans. gebraucht und bedeutet ' staatlich machen, dem staate einverleiben, der staatsverwaltung unterstellen ', von privaten unternehmungen. vgl. dazu: gegen ( die neubildung ) verstaatlichung .. ist nichts stichhaltiges einzuwenden .. man könnte ja vielleicht kürzer ver…