Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verlaubnis f.
verlaubnis , f. erlaubnis, daneben die umgelautete form verleubnis: und bitten auch für gewalt, ihme noch niemandts von seinetwegen uber solch unser gleich und rechtmeszig erbieten verleubnus zum aufrichten desz angefangenen bawes Oeschenborn noch einige ursach zu weyterung zu geben. Weim. staatsarch. ( Creuzburg ) 1538; sein bruder Joachim Wardenberg eröffnete jme die stadt ohne vorlaubtnus des rhats. Sastrow 1, 54 ; dasz keiner sunder verläubnusz in das recht trete .. oder ohne verläubnusz auffstehe. Kirchhof mil. discipl. 240 ; und folgends nach erhaltung gebettener verlaubnisz durch Hans m…