Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verkerben verb.
verkerben , verb. 1 1) mittels einkerbung verzeichnen, auf das kerbholz setzen. das zeitwort, welches an den alten gebrauch des ankerbens ( s. theil 5, 563) anknüpft, ist nicht mehr in dieser ursprünglichen bedeutung nachzuweisen. vielmehr ist nur noch verkerben als ' dem andenken überliefern ' zu finden. und da man das kerbholz hauptsächlich zur aufzeichnung entstehender geldschulden benutzte, so gewinnt verkerben eine üble nebenbedeutung, ' etwas übles zu verzeichnen geben, unrecht thun, verbrechen, verschulden '. object das verbrechen: befleckt des herren blut, das diesen stamm gefärbt mit …