Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verfallsklausel F.
Verfallsklausel, F. ›Vereinbarung zwi- schen Schuldner und Gläubiger daß der Schuldner bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung einer Verpflichtung seine Rechte verliert‹, 19. Jh., s. Verfall, Klausel