Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verbitter m.
verbitter , m. 1 1) der etwas verbittet, durch bitten hindert. Campe 5, 269 a . 2 2) der das recht des verbittens ( des berufens der versammlung, s. DWB verbitten 4) ausübt. seit alter zeit titel des prälaten vom kloster Itzehoe, welcher als solcher das präsidium in den ritterschaftlichen versammlungen Holsteins führt. vergl. Schütze 1, 102 .