Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Veräußerung F.
Veräußerung, F., ›Weggabe eines Gegen- standes an einen anderen‹, mhd. veriu- zerunge, verūzerunge, F., ›Veräußerung, Verkauf‹, 1418 Frankfurt, s. veräußern, ung
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Veräußerung, F., ›Weggabe eines Gegen- standes an einen anderen‹, mhd. veriu- zerunge, verūzerunge, F., ›Veräußerung, Verkauf‹, 1418 Frankfurt, s. veräußern, ung
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Veräußerung, F., ›Weggabe eines Gegen- standes an einen anderen‹, mhd. veriu- zerunge, verūzerunge, F., ›Veräußerung, Ve…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Veräußerung ( Abalienatio, Alienatio ), das Übertragen oder Aufgeben eines Rechtes oder die Belastung einer Sache oder e…
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Ver|äu|ße|rung f. (-,-en) 1 alienaziun (-s) f. 2 (Verkauf) venüda (-des) f.
Verweisungsnetz
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Wortbildung
4 Bildungen · 4 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Ableitung von veraeusserung 3 Analysen
ver- + aeusserung
veraeusserung leitet sich vom Lemma aeusserung ab mit Präfix ver-.
Alternativen: ver-+aeussern+-er+-ung ver-+aeusser+-ung
GWB
Veräußerungsquantum [bisher nicht publizierter Wortartikel]
Campe
Das Veräußerungsrecht , — es , o. Mz . das Recht etwas veräußern zu dürfen.
Campe
Das Veräußerungsurtheil , — es, Mz. — e , eine obrigkeitliche Erlaubniß etwas zu veräußern.
DERW
Veräußerungsverbot, N., ›Verbot über einen Gegenstand zu verfügen‹, 19. Jh.?, s. Veräußerung, Verbot, vgl. Weiske 1839ff.