Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ungenossenthaler m.
ungenossenthaler , m. , heiratsabgabe, ursprünglich zur erwerbung der ' genossenschafts ' -rechte für ungenossen, busze für eingehung einer ungenossenehe; auch das ungenossen ( s. ungenoszsame ), der ungenossene thaler genannt und irrig mit dem jus primae noctis in verbindung gebracht, mat. z. Ötting. gesch. 2, 141 ff.; der u., eine Öttingische steuer der verlobten, wird mit vieler evidenz von seiner zweydeutigkeit gerettet und aus dem begriffe der standsgleichheit, standsgenossenschaft erklärt allg. d. bibl. anh. 25/36, 1606; nach aufgehobener leibeigenschaft im Wallersteinischen wird der ung…