Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unbegeben part.-adj. adv.
unbegeben , part.-adj. adv. ; aus dem alten leben des wortes reicht noch manches in die neuere sprache. unverheirathet: regierungsrath Heermann hat .., da er unbegeben (wie's in Mecklenburg heiszt), das will sagen unvermählt ist .. gäste in mein hotel eingeladen Holtei erz. schr. 39, 224 ; die unbegebene soundso kanzleisprache. begeben und unbegeben geistlich und weltlich Gervinus gesch. d. d. dicht. 2, 122 ; archaistisch Haltaus 1925 . veraltet ' ohne verzicht ', als adv. oder absol. part.: dieselben sollen .. der obrigkeit 50 gulden zu peen verfallen sein, unbegeben Nürnb. ref. 5 a ; das all…