unbefugt,
part.-adj. ,
gegentheil von befugt,
zu altem befugen, befügen,
in frühnhd. schriftsprache ausgebildet; die mundarten verschmähen es im allgemeinen. nl. onbevoegd
nl. wb. 10, 1114;
dän. ubeføiet
ordb. 7, 333
a;
schwed. obefogad. Falk-Torp 1, 57.
die umgelautete form unbefügt
dauert bis ins 18.
jh. Heynatz
antib. 2, 512. fuglos
th. 4, 1, 1, 399.
für incompetent Kinderling 279.
mit unberechtigt
deckt es sich auch in der neueren bedeutung nicht, da unberechtigt
objectives recht, unbefugt
sitte, sittlichkeit (
vgl. bedeutung 1)
und subjective befugnis zur voraussetzung hat. man kann unberechtigt mitreden und doch der eigentlich zum urtheil befugte sein, also nicht unbefugt. vgl. dansk. ordb. 7, 333
b. berechtigt
und befugt Eberhard - Lyon 212.
veraltet mit gen.: solcher klagen nicht unbefugt Schottel 751; eines dings unbefugt seyn Kramer (1700) 1, 431
b;
häufig mit zu
oder infinitiv. steigerungsformen steht, besonders in bed. 1,
eigentlich nichts im wege. 11)
bis ins 17.
jh. bedeutete unbefugt
auch '
unpassend, ungereimt, unziemlich, unfähig'. unbefügt, unfüglich
impertinente v. ungereimt. zu etwas unbefügt seyn
esser incapace di qualche cosa Kramer (1678) 1148
a.
wie nl. onbevoegd =
onvoegsam, ongepast, ongeoorloofd, onbetamelijk nl. wb. 10, 1114, I: welches dann in bierländern .. nicht unbefugt ist angesehen Sebiz
feldb. 35; mutwillige und unbefügte rechtfertigung
Frankf. ref. 1, 5. § 8; noch weiter findet sich ein unbefugtes klagen Rachel
ged. 35
neudr.; der unbefugte wüterich stellet sich, als wolle er ... unsere gute festung ohn sonderlichen widerstand erobern Buchholtz
Herk. 30.
vgl. Nigrinus
bei Crecelius 1, 58. 22)
daneben bezeichnete unbefugt,
wie noch heute, den mangel an befugnis, sowohl allgemeine (
s. o.),
als auch besonders rechtlich. 2@aa)
von personen: die er anzufallen unbefügt
Garg. 351
neudr.; ihre majestät nicht unbefügt wären, uns ... nach Syberien zuschicken
Simpl. 448
Kögel; die unbefugten besitzer Arnold
kirch. 259
a; reformatorer Neukirch
anfangsgründe 89; liebhaber Göchhausen
notabilia 323; richter Forster 5, 333; freimaurer Göthe IV 30, 111, 20
Weim.; eine unbefugte kaste (
die plebejer) Niebuhr
r. gesch. 2, 245; die vielen unbefugten münde Arndt
schr. 1, 392; ankläger Hebbel
br. 2, 48; sie sind ein unbefugter dienstzubringer Nestroy 4, 127. 2@bb)
von sachen und begriffen auch '
unerlaubt, unberechtigt, unbegründet, unrechtmäszig, rechtswidrig, ungültig'
u. ä.; und zwar nicht nur im sinne der juristischen ermächtigung und berechtigung, sondern auch im sittlichen und gesellschaftlichen sinne: so bedüncket sie es auch unbillich, den keiser in seinem unbefügtem fürnemen wider die armen unterthanen zustercken Spangenberg
Mansf. chr. 196
b; durch gewaltsame, kundbarlich unbefugte zugriffe Leibniz
d. schr. 1, 222; beute Weichmann
poesie der Nieders. 3, 76; lesarten Gerstenberg
rec. 202, 24; kühnheit (
ein kästchen aufzuschlieszen) Göthe 25, 168, 7
Weim.; wenn ein unbefugter blick ... mich nicht falsch orientiert hat Fontane I 1, 469; wegen unbefugten umherlaufenlassens wilder thiere Seidel
vorstadtgesch. 193; (
die teufelskanzel) war nicht unbefugt, diesen namen zu führen Storm (1899) 2, 59.
adv. vielleicht noch in bed. 1: und rewt sie, das sie unbefügt im vor solch schmach hab zugefügt
gr. dramen 2, 289
Dähnhardt; sonst: gantz liederlich und unbefügt Fischart
flöhh. 1805; einer seiner nachbarn hatte ihn höchst unbefugt in anspruch genommen Hippel
kreuz- und querz. 1, 77; Ziemanns
mhd. sackære ist unbefugt nach dem
ahd. erfunden J. Grimm
kl. schr. 2, 246; wer unbefugt banknoten .. ausgibt
bankgesetz v. 14.
märz 1875, § 55; unbefügter weisz Sebiz
feldb. 561; ganz unbefugtermaszen Forster 4, 363.
subst.: etwas unerlaubtes und unbefugtes in dieser hypothese Kant 8, 147; auch diesmal heiszt der warnende beurtheiler ein unbefugter, ein befangener silbenstecher Voss
antis. 2, 349; vier männer .. prüften .., ob sich unbefugte .. eingeschlichen hatten Raumer
Hohenst. 5, 209. —