Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
übertragbar adj.
übertragbar , adj. , fähig, geeignet übertragen zu werden: transmissible Hilpert 2, 647 c ; nur in abgezogener verwendung literarisch belegt ein rechtsanspruch, eine funktion, eine krankheit ist ü.: die rechte des menschen in der gesellschaft sind weder theilbar noch übertragbar K. Fr. Cramer Neseggab 3, 259 ; die prokura ist nicht übertragbar handelsgesetzbuch § 52; der rotz der pferde ist auf andere thiere übertragbar Muspratt chemie 6, 127 . —