Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
übermacht f.
übermacht , f. 1 1) überlegenheit an macht, vis maior Grimm rechtsalterth. 4 2, 149. pl. übermächte selten ( z. b. Göthe I 40, 275 Weim. ). ü. über jem.: in morgenländischer sitte, wo die braut beinahe noch ein kind und die übermacht des mannes über sie so grosz war Herder 12, 219 . ü. an etwas: übermacht an zahl oder waffen F. Th. v. Schubert verm. schr. 3, 274 . doppelte, zehnfache, hundertfache ü., z. b.: sein tollkühner kampf gegen hundertfache übermacht Langbein sämtl. schr. 31, 155 . die ü. behaupten, haben, gewinnen u. s. w.: das gute sollte übermacht gewinnen über das böse Herder 10, 1…