Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Trust
Trust (engl., spr. tröst, »Vertrauen«), eine besondere Art des Kartells (s. d.) großer industrieller und andrer Unternehmungen, vornehmlich in den Vereinigten Staaten. Dabei bleiben zwar die bisherigen Unternehmungen mit ihren Verwaltungseinrichtungen bestehen, aber ihr Aktienbesitz geht auf Grund eines schriftlichen Vertrags, des T. deed , gegen Zertifikate an den T. (Trustboard ) über, der aus den Vertrauensmännern ( Trustees ) sich zusammensetzt und die vereinigten Unternehmen beaufsichtigt und die Oberleitung führt. Zinsen und Gewinne fließen an den T., der sie an die Betriebe verteilt. Au…