Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Trauermantel
Trauermantel, m.
-
[das] vier trawermentell von bemeltem tuch wie auch vier huitt mit taften trawerbinden gemacht und zugerichtet werden sollen, damit also die leich in der hansegrebengilde ehrlich und christlich bestattet werde1597 Salow,ZunftwKassel 156
-
den personen des dritten ... standes sollen keine langen trauermäntel ... zu tragen erlaubt sein1634 NdZVk. 12 (1934) 82
-
davon [straff-gelder] sollen leichen-tuͤcher, trauer-maͤntel ... und anderes zur leichen-begaͤngnuͤß noͤthiges angeschaffet werden1672 CCMarch. III 1 Sp. 95 Faksimile
-
meinem schwiegersohn N.F. vermache ich 24 reichsthaler zu einem trauermantel, mich damit ehrlich zu betrauern1685 NdZVk. 12 (1934) 81
-
dise die wache [bei der toten Kaiserin] haltende cavaliers sind in lange trauer-maͤntel eingehuͤllt1754 Moser,Hofr. I 411 Faksimile