Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tragbarkeit
Tragbarkeit, f.
-
[bey rechnungen werden geführet] die ausgaben ... zu desto besserer tragbarkeit der aecker und deren bestellung1680 Döpler,Rechn. II 1050
-
daß die versprochene, aber nicht erfolgte, condition der tragbarkeit oder des falls das vieh zu dem gebrauch, wozu dasselbe ge- und verkauft worden, sich untauglich befindet, zu dessen ruͤckgang oder einer billigen entschaͤdigung den anlaß geben muͤsse1794 Kamptz,PreußProvR. III 491 Faksimile
-
keine entschuldigung ... der untragbarkeit des gebaͤudes kann vor guͤtig angenommen werden, maßen leichtlich durch windlatten und andere dergleichen stuͤtzung jedes gebaͤude zur tragbarkeit der ziegeln zubereitet werden kann1790 Heinemann,StatRErfurt 407 Faksimile