Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Totenzettel
Totenzettel, m.
-
dieweil man bishero allain die personen, so allhie begraben ... werden, in die täglichen todenzettel eingeschriben [hat]1585 WienGQ. I 5 S. 145
-
daß ein jeder ... prediger in dem fall, wenn an diesem oder jenem orte der ihm anvertraueten pfarr-gemeine ein ungewoͤhnliches krancken oder sterben ... sich aͤussert, ... gehalten seyn solle, solches denen beamten oder gerichts-herren ... ohne zeit-verlust anzumelden und demselben woͤchentlich einen todten-zettel einzusenden, damit selbiger ... das noͤthige vorkehren ... koͤnne1736 BrschwLO. I 837 Faksimile
-
daß alle aerzte, wundaͤrzte und geburtshelfer ... gehalten seyn sollen, in der wohnung desjenigen verstorbenen, die sie aͤrztlich oder chirurgisch behandelt haben, einen todtenzettel zurueckzulassen, auf welchem der tauf- und geschlechts-name, das alter, die dauer der krankheit und die todesart ... befindlich sind1798 VerordnAnhDessau II 56 Faksimile