Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Totenzettel
Totenzettel, m. I amtl. Register der verstorbenen Personen bdv.: Totenregister (III) dieweil man bishero allain die personen, so allhie begraben ... werden, in die täglichen todenzettel eingeschriben [hat] 1585 WienGQ. I 5 S. 145 daß ein jeder ... prediger in dem fall, wenn an diesem oder jenem orte der ihm anvertraueten pfarr-gemeine ein ungewoͤhnliches krancken oder sterben ... sich aͤussert, ... gehalten seyn solle, solches denen beamten oder gerichts-herren ... ohne zeit-verlust anzumelden und demselben woͤchentlich einen todten-zettel einzusenden, damit selbiger ... das noͤthige vorkehren…