Hauptquelle · Pfälzisches Wb.
Totenlicht n.
Toten-licht n. : 'Licht, das an der Bahre eines Toten brennt', -licht (zum ersten Wortteil s. Totenbahre ); vgl. Totenkerze , -lampe . Als T. dient eine Kerze, die bei Katholiken gewöhnlich geweiht ist [ HB-Jägbg ]. Früher fertigte man das Totenlicht aus einem Wasserglas mit Öl, auf dem ein Stück Pappe mit kleinem Docht schwamm. Das auf diese Weise gewonnene Licht war sehr trüb; daher für schlechtes Licht die RA.: Mer määnt, 's esch ä Tourelicht [ LA-Nd'hochstdt ]. 's brennt wie e Dorelicht [PS-Gersb, verbr.]; 's reinscht Dodelichtche [Rockhs], Dodelichtel [Land], Volksgl.: Das Öl vom T. gilt …