Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Termingeld
Termingeld, n. in Raten zu leistende Zahlung werden denen communen ... zu tilgung ihrer schulden ... nach specificirte ... einnahmen ... gelassen, nemlich ... termin- und kauff-gelder von verkaufften ... haͤusern und liegenden gruͤnden 1684 CCMarch. IV 3 Sp. 167 Faksimile waͤhrend des krieges ... bedungene termin-, jahr- und tagzeitgelder, ... auch andere von uͤbergegangenen oder eingeraͤumten immobilien herruͤhrende annuas praestantiones 1764 AltenburgSamml. II 263 im uͤbrigen habe magistratus die von impetrantischem provino ad depositum bezahlte verfallene termin-gelder der juͤngern perinett…