Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Termingeld
Termingeld, n.
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werden denen communen ... zu tilgung ihrer schulden ... nach specificirte ... einnahmen ... gelassen, nemlich ... termin- und kauff-gelder von verkaufften ... haͤusern und liegenden gruͤnden1684 CCMarch. IV 3 Sp. 167 Faksimile
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waͤhrend des krieges ... bedungene termin-, jahr- und tagzeitgelder, ... auch andere von uͤbergegangenen oder eingeraͤumten immobilien herruͤhrende annuas praestantiones1764 AltenburgSamml. II 263
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im uͤbrigen habe magistratus die von impetrantischem provino ad depositum bezahlte verfallene termin-gelder der juͤngern perinettischen wittib ... auf ihre illaten-forderung gegen behoͤrige quittung verabfolgen zu lassen1774 Moser,JustizVerf. I 1049 Faksimile
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termin-, jahr- und tageszeitgelder, ... auch andere von uͤbergebenen unbeweglichen guͤtern herruͤhrende jaͤhrliche abentrichtungen sind im konventionsgelde zu leisten1794 Schwarz,LausWB. V 180 Faksimile