Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Teidigungsmann
Teidigungsmann, m., Teidigungsleute, pl.
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daß dann unser gnaͤdigster herr der kaiser und die thaidigungsleute herzog C. ersuchten ... gen Burgund zu reiten1472 BairLT. VIII 65 Faksimile
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alle vertraͤge zwischen fremden personen, bey welchen etwann ein ehemaliger burggraf zu N. ... ein schieds-richter oder taidigungs-mann gewesenP.E. Spieß, Von Archiven (Halle 1777) 65