Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taugenichts
Taugenichts, Taugnicht, m.
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al vorloren, dat men dem dogenicht dat beste redt1513 Schiller-Lübben I 532 Faksimile
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ob jhn nu wol die andern seines vaters eheliche kinder als einen tuͤgenicht ausstiessen vnd ... sagten: du [hurkind] solt nicht erben1591 Spangenb.,Adelsp. I 45v Faksimile
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ist ein solldat, der ... ungefaͤhrlich erschiesset, etc., des todschlags schuldig? nein, wofern er nur ein rechtschaffen landsknecht und nicht etwan ein ausgemusterter henckauff, taugnicht oder pflugbengel ist1665 Hörnigk,StellaNotar.³ I 142
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weiß-nicht (ignorant): ... er ist ein weiß nicht und ein taugnicht1719 Kramer,WB.¹ II 510
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die meisten gesellen verlassen sich auf die handwerksgeschenke und auf das betteln ... sie werden taugenichts und herumlaͤufer, arbeiten wenig oder nichts1780 Krünitz,Enzykl. 21 S. 511
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die verachtung seiner [unehelichen] geburt macht ihn zum taugenichts, muͤßiggaͤnger, bettler und raͤuber1782 Krünitz,Enzykl. 26 S. 831
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D., ein wahrer müßiggänger und taugenichts, ist zur sicherheit des publikums und zu seiner eigenen besserung in das ... zucht- und arbeitshaus ... verfällt worden1782 Schindler,VerbrFreib. 87