Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tanzsaal
Tanzsaal, m.
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der koͤnig [wurde] aus der kirche nach dem grossen tantz-saal begleitet und die vornehmsten des reichs herrlich tractiret1670 Lünig,TheatrCerem. I 1388 Faksimile
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die heur vom rathause und danzsahl und was dergleichen mehr senatus aus denen statsverlehnungen und occasione rerum ad civitatem pertinentium ... eingehoben1683 QKielVerf. 32
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es genießen jezo ein strengeres polizeyrecht in ansehung aller gewalt und beschaͤdigung ... alles, was ... von der obrigkeit zum gemeinen gebrauche bestimmt ist, als z.b. ... oͤffentliche tanzsaͤle1785 Fischer,KamPolR. II 160 Faksimile
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es wird ... saͤmmtlichen mit tanzsaͤlen versehenen wirthen ... aufgegeben, den bei ihnen spielenden musikanten die aufspielung dieses tanzes gaͤnzlich zu untersagen1805 HeidelbPolGes. 31