Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakspinner
Tabakspinner, m.
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die monopolia derer musicanten, schuster und tobackspinner belangende1670 HadelnPriv. 309 Faksimile
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sollen ... die privilegirte tobackspinner ... bey erhaltung solcher privilegien ... versprechen, daß sie denen toback-pflantzern die blaͤtter ... umb einen raisonablen wehrt abnehmen1687 CCMarch. V 2 Sp. 489 Faksimile
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damit der auff solchen außlaͤndischen taback gesetzte impost umb so viel doweniger unterschlagen, noch sonst denen in unsern landen seßhaften tabacks-spinnern zu nachtheil ... gebraucht werden moͤge1687 HessSamml. III 315 Faksimile
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[dass den Insassen des Armenhauses] von ... denen priveligirten toback-spinnern etwas zu arbeiten gegeben werden solle1700 HannovGBl. 8 (1905) 164
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daß zwar einen jeden vergoͤnnet seyn solle, auf seinen acker ... toback zu pflantzen, keinen aber, der nicht ein toback-spinner von profession ist, sich des toback-spinnens unterfangen1714 CCMarch. V 2 Sp. 494 Faksimile
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die tobackmacher oder tobackspinner sind zu Nuͤrnberg unzuͤnftig1791 Gatterer,TechnolMag. I 611 Faksimile
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die tabacksspinner duͤrfen ... weder einlaͤndische oder auslaͤndische tabacksblaͤtter kaufen, noch selbige fuͤr eigene oder andere, als der koͤnigl. general-tabacks-administration rechnung verspinnen1797 NCCPruss. X 1332 Faksimile
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erkaufter tabak darf nur durch tabaksspinner von profession in rollentabak verarbeitet werden1815 SammlBadStBl. II 723