Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakspinnen
Tabakspinnen, n.
-
daß uns ... beyde juden ... zu vernehmen geben lassen, wasgestallt sie gesonnen ... daselbst das toback-pflantzen und spinnen anzurichten und den toback-handel zu treiben1676 CCMarch. V 2 Sp. 481 Faksimile
-
daß zwar einen jeden vergoͤnnet seyn solle, auf seinen acker ... toback zu pflantzen, keinen aber, der nicht ein toback-spinner von profession ist, sich des toback-spinnens unterfangen1714 CCMarch. V 2 Sp. 494 Faksimile
-
sol das tabacks-spinen eben wenig jemand verstattet werden, wer nicht auf obige mase von beamten hierzu authorisirt ist1735 Gatterer,TechnolMag. I 700 Faksimile