Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakspinnen
Tabakspinnen, n. Zusammendrehen von Tabakblättern zu einem langen Strang, der anschließend für den Verkauf zu einer Rolle aufgewickelt wird vgl. Tabakspinner, Tabakspinnerei (II), Tabaksrolle daß uns ... beyde juden ... zu vernehmen geben lassen, wasgestallt sie gesonnen ... daselbst das toback-pflantzen und spinnen anzurichten und den toback-handel zu treiben 1676 CCMarch. V 2 Sp. 481 Faksimile daß zwar einen jeden vergoͤnnet seyn solle, auf seinen acker ... toback zu pflantzen, keinen aber, der nicht ein toback-spinner von profession ist, sich des toback-spinnens unterfangen 1714 CCMarch. V …