Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakspfeife
Tabakspfeife, f. ein Gerät (bestehend aus Mundstück, Holm und Pfeifenkopf, zT. mit Deckel) zum Rauchen von Tabak (II) privilegio, daß ausser denen von ihr gemachten und mit einem loͤwen bezeichneten tobacks-pfeiffen keine andere in unsere lande gebracht, gebraucht, gemacht oder verkaufft werden doͤrffen 1686 HessSamml. III 311 Faksimile dass niemand mit ... angezündeter tobacks-pfeiffe, lunten oder kühn-holtz in die ställe ... noch auf die heu-böden, stroh- oder futter-kammern gehe 1731 ZSchwabNeuburg 1 (1874) 373 daß er [Insasse des Arbeitshauses] mit brennender pfeiffe nicht zu bette gehe, w…