Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakrauchen
Tabakrauchen, n.
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daß ein ieder haußwüert ... daß tobäkrauchen niemanten gestatten solle, damit er und die ganze gemain vor schaden verhüetet bleibe1670 NÖsterr./ÖW. XI 148 Faksimile
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wird ihnen [Knechten] hiermit verbothen das toback-rauchen auffm pack-hoffe1708 CCMarch. IV 3 Sp. 225 Faksimile
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des tabakrauchens auf denen buͤhnen, in denen cammeren, wo bett oder andere sich leicht anzuͤndende sachen aufbehalten werden ... solle sich maͤnniglich ... enthalten1715 SammlBadDurlach II 380 Faksimile
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werden [alle] ... so in der muͤhlen ein und ausgehen, befehliget ... sich hinfuͤhro alles toback-rauchens in der muͤhlen gaͤntzlich zu enthalten1717 CCMarch. IV 4 Sp. 175 Faksimile
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die schul-stuben sollen reinlich und sauber gehalten, ja gleichsam als heilige örter angesehen, und daher weder von denen schul-dienern selbsten noch von ... andern leuten mit ... toback-rauchen ... profanirt und entweyhet werden1738 SchulO.(Vormbaum) III 440 Faksimile
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daß sie [untertanen] ... kein feuer zu besagter ansteck- und abbrennung der heide ... anlegen zu lassen sich unternehmen, noch durch ander unvorsichtiges verfahren, als tabacksrauchen, veranlassen sollen1760 SammlVerordnHannov. III 143 Faksimile
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in denen scheunen, ställen, kammern und oberbehältnissen, in denen betten, auf der streu, ingleichen in denen höfen und dorf-gassen, wie auch in der erndtezeit beym binden, aufladen, sammeln des ... heues ... hat sich jedermann des tabackrauchens zu enthalten1775 CSax. I 1022 Faksimile
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das tabackrauchen solle durch oͤffentlichen verruf [abgeschaft werden]1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 123 Faksimile
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das tabak rauchen ohne gedeckelte pfeifen ist auf denen strassen sowohl als in privaten und in wirthshäusern bei straff 15 xr. verbotten, uberhaubt aber ist das tabak rauchen in ställen und scheuern gänzlich und bei vermeidung schwerer geld und leibes straffen untersaget1780 RheingauLändlRQ. 85
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sollen auch die holzmeister ... sich des tabackrauchens enthalten und ein solches ... ihren knechten bey ... scharfer bestrafung nicht gedulden1781 SalzbWaldO.(FRAustr.) 192
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alles tabakrauchen in dem hause [Zucht- und Arbeitshaus] soll jedermäniglich verbotten seyn, außert denenjenigen, so eine besondere erlaubniß dazu erhalten1783 BernStR. VII 1 S. 498 Faksimile
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da einterseits das schädliche tabakrauchen alhier nicht nur bey erwachßenen, sondern so gar bey denen minderjährigen persohnen sehr einreißen ... wolle1797 SaanenLschStat. 420 Faksimile
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soll das verbot des tabackrauchens auf den straßen fuͤr jedermann verbindende kraft haben; welchemnach das bisher geduldete tabackrauchen der handwerker und handarbeiter bei den arbeiten, welche sie auf der straße und vor den haͤußern verrichten, fernerhin nicht mehr gestattet ... werden soll1812 GesAnhBernb. III 263 Faksimile