Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
sumpficht
sumpficht, adj.
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[es sollen die graben um die doͤrffer] sonderlich, da solche an suͤmpffichten und pfuͤlichten orten einmal aufgeworffen, ... von neuem angerichtet werden1666 GothaLO. II 3, Tit. 10
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die friesische marschvoͤlker nannten diese frevelhafte handlung ... wapelpine, von wapel ... einem sumpfigten orte1792 Dreyer,Anm. 130