Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
summieren
summieren, v.
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die schaͤtzer sollen an yedem ende ee sie von dannen scheiden die schatzung sumieren1470 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 10 Faksimile
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daß alle renth vnnd einkommen des lands ... zů gmeynem nutz vnd schaden summiert vnd überschlagen werden, dardurch man befinden mag, welches vnder den beiden, das einkommen oder das außgeben übertreffe1550 Gobler,Rsp. 11r Volltext (und Faksimile)
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[dienstleute sollen] alle jhre handlungen, einnemen vnd außgeben ... auffgeschriben ... beschlossen halten, auff das zu welcher zeit im jar die oberkeyt oder der rath ... rechnung von jhnen haben wolt, sie die selbig nit erst zusamen sůchen ... sonder alsbald ersehen, summiern vnd ein klare wissenschafft der ding ... befinden moͤgen1550 Gobler,Rsp. 11v Volltext (und Faksimile)
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daß vnter kauffleuten die rechnung wol widerumb moͤchten vberlegt werden, damit man sehen kuͤnte, ob im summiren vnnd calculiren geirret sey1576 Damhouder,Patrocinium 73 Volltext (und Faksimile)
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so dann alles ordentlich gesetzt, verzeichnet vnd ingeschrieben worden, ... sol man ein jedes blat sonderlich summieren ... biß zu ende desselben tituls oder rubric1576 Damhouder,Patrocinium 76 Volltext (und Faksimile)
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wann ... die vormuͤndere oder curatorn die endt rechnung jren pflaͤgkindern thun sollen, alsdann sollen ... alle eynnammen vnd außgaben, schulden vnd gegenschulden ... gegen einander abgezogen vnd summirt werdenFrankfRef. 1578 VII 11 § 10 Volltext (und Faksimile)
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wann man ... daß gewerff scheüsset oder summiert, gibt man jedem herren ... 2 ß. 1 ₰.1594 SchlettstStR. 681 Faksimile
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es sollen vnsere muͤhlnschreiber ... des muͤhlenschreibers vnd weygers rechnungen vnd von muͤllerknechten empfangene zeichen jegen einander sehen, calculieren, wie viel molter vns eine wochen gefallen, summiren vnd vnterschrieben [vorlegen]1615 HessSamml. I 531 Faksimile
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dieselbigen ... burger meister sollen ... bede bucher uberlegen und summiren, darnach ... soll die somme ins rothbuch eygentlich beschrieben ... werden1643 RheingauLändlRQ. 31
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daß jhr den in der specification gesetzten hoͤchsten anschlag bey jedem stuͤck gleich durchgehend halbieret, vnd was solche helffte außtraͤgt, zusammen leget vnd summiret, welche summe alßdann das bestaͤndige quantum des stewrstockes der vorerzehlten liegenden guͤter verbleibet1654 HessSamml. II 221 Faksimile
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die huͤtten-kosten gleichsfalls ... auffs gantze qvartal summiret, summa von summa subtrahiret, was schuld oder vorrath bleibet, deutlich benennet1693 Schönberg,Berginformation 123
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der cassirer [muß] die folia täglich summiren und saldiren und nebst dem registratore unterschreiben1731 Göttingen/QNPrivatR. II 2 S. 257
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ein fehler, welcher bey dem abschlusse eines vergleiches in dem summiren oder abziehen begangen wird, schadet keinem der vertragmachenden theile1811 ÖstABGB. § 1388 Faksimile
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sein all iustinianisch recht buͤcher vnd zemall digestorum, inn dise institut ... gefast vnd summiert, auch in ein ... verstendige ordnung gebracht1536 Fuchsperger,Inst. Vorrede Volltext (und Faksimile)