Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
subaltern adj.
subaltern , adj. , eine entlehnung des 17. jh. aus frz. subalterne, das seit dem 15. jh. als bildung aus spätlat. subalternus bezeugt ist, vgl. Seiler lehnwort 4, 134 und Gamillscheg 819 a . 1 1) in eigentlicher bedeutung gilt das wort zunächst allgemeiner von einer art abhängigkeit überhaupt: sie ( die stadtbewohner ) wiesen sie ( die Franzosen ) zu den bundtgenossen desz adels als zu ihrem subalternen magistrat, dasz sie mit denen verhandelten wegen entsetzung ( der belagerten stadt ) E. v. Meteren beschr. d. ndl. kriegs (1614) 1, 124 b ; ( Friedrich der grosze ) wäre ... von dieser krone ( …