Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stubenarrest
Stubenarrest, m.
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dem pedellen fuͤr eine muͤndliche ankuͤndigung des stuben-arrests ex causa debiti 2 ggr.1736 BrschwLO. I 776 Faksimile
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hat die person etwas strafbares begangen, wird dieser anbefohlen, aus des richters gerichtszwange sich nicht zu begeben. nach befinden wird dieser auf die stube oder das hauß oder die stadt eingeschrencket. und daraus entspringt die eintheilung in den stuben-, hauß- und stadtarrest1744 Estor,Proz. I 655
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die niedrigsten disciplinarstrafen bestehen ... in stadt- oder stubenarreste, karzer, ... verweisung von der universitaͤt1785 Fischer,KamPolR. I 154 Faksimile
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eine strengere bestrafungsart ist stubenarrest mit den ... bestimmungen, daß derjenige, welcher auf treue und glauben unter dieser milderen verhaftung steht und dennoch seinen arrestort verlaͤßt, nicht mehr faͤhig seyn koͤnne, offizier zu bleiben1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 401 Faksimile