Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stubenarrest m.
stubenarrest , m. , arrestum ex hypocausto non excedendi Haym jurist. lex. (1738) 1189 : offiziere, die mit stubenarrest bestraft sind und ohne erlaubnis besuch empfangen oder ausgehen, haben dienstentlassung verwirkt v . Alten handb. 1, 517 . früh in der studentensprache, vgl. zs. f. d. wortf. 1, 49; Kindleben stud.-lex. (1781) 201 ; und thust daher hausbusze und legst dir selbst einen stubenarrest auf J. G. Hamann schr. 1, 459 . am häufigsten übertragen auf den unfreiwilligen stubenaufenthalt bei ungünstiger witterung oder in kranken tagen: die langen winterabende mit ihrem stubenarreste K. …