Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafkammer f.
strafkammer , f. , entsprechend kammer 6 ( th. 5 sp. 113) bei den landgerichten zur aburtheilung von strafsachen ( im gegensatz zur civilkammer) gerichtsverfassungsgesetz § 59; Bennigsen nationalliberale partei (1892) 95 ; gegen urteile der strafkammer gibt es nur das rechtsmittel der revision Alten handb. 2, 196 — auch deminut. kämmerchen, n., zum zwangsweisen aufenthalt für ungezogene kinder ( als ort der selbstbesinnung ): sich im geiste schon im str. sehend G. Keller w. 6, 261 . —