Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafgesetzgebung f.
-gesetzgebung , f. , zum vorigen: (keine zweifel,) dasz der zustand des bisherigen criminalprocesses gründe genug enthielt, eine durchgreifende reform ... der str. überhaupt wünschenswerth zu machen K. F. Eichhorn staats- u. rechtsgeschichte 3 4, 752; in einem oder dem andern zweige der strafgesetzgebung Gentz schr. 2, 69 ; unermüdlich ... auf einfache und gleichförmige str. (dringen) D. Fr. Strausz w. 11, 148 ; eine zu milde str. Fr. Th. Vischer auch einer (1879) 2, 140 ; vgl. noch: väter der völker! wenn euere str. durch die härte das gefühl der menschheit empöret, so veranlassen euere geset…