Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strafanstalt
Strafanstalt, f.
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[dass] der boßheit ... manchmal durch andere straff-anstalten nuͤtzlicher und nachdruͤcklicher gewehret werden koͤnte als mit dem ... strange1711 Pufendorf,NaturRdt. II 826
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die vorsteher der strafanstalt werden bedeutet, dass derselbe [arrestat] nach verflossener strafzeit ... auf freyen fuss gestellt werden koͤnne1794 Wagnitz,Zuchth. II 2 S. 183
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[verpflegungskosten:] wenn aber ein arrestant mehr verdient, ... so soll ihm der ueberschuß ... bey seiner entlassung ... aus der strafanstalt zum eignen gebrauche eingehaͤndigt werden1796 NCCPruss. X 191 Faksimile
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sollte ... wenn demnaͤchst der inquisit zu einer straf-anstalt abgeliefert wird, sich finden, daß er mit einer krankheit behaftet sey, ... muß der saͤumige inquisitor die bey der straf-anstalt anzuwendende cur- und verpflegungskosten ... tragen1796 NCCPruss. X 188 Faksimile
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verbesserung des herford'schen zuchthauses als straf- und fabrique-anstalt1799 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 290