Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Stipendiat
Stipendiat
Stipendium n. ‘Geldunterstützung’ (besonders für Schüler und Studierende), Übernahme (um 1500) von lat. stī̌pendium ‘Steuer, Tribut, Kontribution, Zoll, Sold, Löhnung’, auch (spätlat.) ‘Einkünfte’, (mlat.) ‘(finanzielle) Unterstützung’; aus *stip(i)pendium, zu lat. stips (Genitiv stipis) ‘Beitrag an Geld, Gabe, Spende, Almosen, Ertrag, Gewinn’ und lat. pendere ‘(ab)wägen, erwägen, beurteilen, schätzen, (be)zahlen, leisten’ (s. Pensum). Der Ausdruck bezeichnet anfangs das ‘Einkommen, Gehalt eines (Universitäts)lehrers’, dann (bereits im 16. Jh.) die ‘finanzielle Unterstützung’ (für Schüler, Studenten, Wissenschaftler, Künstler), verallgemeinert die ‘Unterhaltszahlung, (Geld)stiftung’ sowie das ‘Wohnheim für bedürftige Schüler, Alumnat’. Neben den lat. Plural Stipendia tritt seit dem Ende des 17. Jhs. die dt. Pluralform Stipendien. Stipendiat m. ‘Empfänger einer finanziellen Förderung’ (17. Jh.), lat. stipendiātus ‘wer Unterstützung erhält, wer besoldet ist’, Part. Perf. von lat. stipendiārī ‘besoldet werden, Unterhalt empfangen’.