Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuermanual
Steuermanual, n.
wie Steuerregister
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wann grundstuͤck von einem unterthan auf den andern kommen, soll man einem die steuer ab, und dem andern zuschreiben, und solche nicht doppelt einbringen, der rentmeister soll auf die steuer-manualia gegen die landschaftlichen quittschein halten, und sich erkundigen, wohin der ueberschuß verwendet worden1669 Kreittmayr 552
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so sind ... aus der steigerwaldischen steuer-matricul und selbigen steuer-manualien die extractus uͤbergeben worden, woraus zu ersehen, daß herr v.S. ... mit 2 fl. ... sich eingeleget befindet1764 Cramer,Neb. 38 S. 13 Faksimile
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einen beglaubten extract der ... rittermatricul, nebst dem ... bereits producirten steuermanual [einzuschicken]1782 Moser,NStaatsR. Zus. III 937