Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuermanual
Steuermanual, n. auch lat. flektiert wie Steuerregister vgl. Manual wann grundstuͤck von einem unterthan auf den andern kommen, soll man einem die steuer ab, und dem andern zuschreiben, und solche nicht doppelt einbringen, der rentmeister soll auf die steuer-manualia gegen die landschaftlichen quittschein halten, und sich erkundigen, wohin der ueberschuß verwendet worden 1669 Kreittmayr 552 so sind ... aus der steigerwaldischen steuer-matricul und selbigen steuer-manualien die extractus uͤbergeben worden, woraus zu ersehen, daß herr v.S. ... mit 2 fl. ... sich eingeleget befindet 1764 Cramer,N…