Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steuerherr m.
steuerherr , m. 1 1) lenker, herr des schiffes, zu 3 steuer ' ruder ', nur vereinzelt: denn der son gottes stund ... Noaeh bey, und wie er mit den seinigen ... in die archen gegangen, hat er die thür der archen hinter jhm zugeschlossen und verwaret, und war selber oberster, gubernator, stewerherr und fehrman Mathesius Syrach (1586) 3, 71 b . 2 2) zu steuer abgabe ( sp. 2597). 2@a a) in der mittelalterlichen stadtver waltung mitglied eines ausschusses bzw. des rates, der mit der veranlagung und einziehung der steuern sowie auch mit anderen finanzangelegenheiten befaszt ist, s. Fischer schwäb. 5…