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steuerfrei

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

steuerfrei adj.

Bd. 18, Sp. 2622
steuerfrei, adj., 'nicht zu steuerzahlungen verpflichtet'; seit dem 14. jh., heute gelegentlich in die mundarten eingedrungen: dat geet stürfri in Dähnert pommer. 471a; stoirfrei Bauer-Collitz waldeck. 100a; s. auch Fischer schwäb. 5, 1744. — in älterer zeit meistens auf die person bezogen; steuerfrei sein, sitzen: wan ... die burger gemeinlichen der stat ze Wepflaren unser lieb getruwn von den genaden, die wir in vormals getan hetten, das si noch ein jar stiurfrey sein solten, und wan si nu durch unserr vlizzigen bet willen davon gestanden sind und ir gewonlich stiure mit andern steten ... williclichen geben wellent nach unserr briefsage, ... das si danne die nehsten zwai gantzen jar darnach irr gewonlichen stiure ... ledig und los sein soln (1346) urkb. d. stadt Wetzlar 1, 619 Ropp.; ingleichen wollen die, so von den Cosacken in etwas beschädiget worden, in den stewercontributionen zurücke treten und gänczlichen stewerfrey sein (1620) acta publica 3, 174 Palm; zumalen aber die gesamte bergleut sonderbare freyheiten genüssen und in denen benachbarten ländern durchaus steuerfrey ... seynd (1720) bei Lori bergrecht (1764) 596b; die bourgeoisie ... kann ... freilich nicht offen erklären, dasz sie steuerfrei sein will Lassalle ausgew. reden 1, 202; sein erfüllungsgehilfe, der Hamburger maurermeister, ist steuerfrei, da er eine sonstige leistung im ausland tätigt J. Theis reichssteuerrecht (1935) umsatzst. 61; diese völkerschaften blieben ganz steuerfrei Mommsen m. gesch. (1894) 5, 25; man sol auch fürbaz mer nieman dheinen brief geben, damit er steuerfrey gesitzen müg; es gescheh dann mit gemainem rat stadtrecht v. München 293 Auer; euch (den geistlichen) benügt nit, so ir schon in etlichen reichsstetten steurfrei, wacht- und ungeltfrei und wol verwart sitzt, ir woltent gern grund und boden, türn und tor darzu haben satiren u. pasquille 2, 142 Schade. jemanden steuerfrei erhalten, halten: so feer sie freündtschafft mit jhme dem könig wolten machen, wolt er jhnen die gefangnen alle sonder losung zustellen, ... sie auch bey jhrer freiheit ohn besatzung steürfrey ... erhalten Xylander Polybius (1574) 255; und zu Rom wurden diejenigen, so durch gottes segen mit vielen kindern begnadet, stewerfrey gehalten und proletarii ... genant P. Negelein v. bürgerl. stand (1609) 274; ähnlich: (herzog Ernst) macht aber das land und den künig vor demselben volcke sicher in ewig zite und darzuo stürfreie vor allem solde und unbillicher vordrunge volksb. v. herzog Ernst 275 Bartsch (et terras illas perpetualiter a tributis Panotiorum liberas restituebat, s. zs. f. d. alt. 7, 230). erst in junger zeit in attributiver wendung: dasz in folge des vorhandenseins jenes steuerfreien proletariats die einkommen- und grundsteuer ganz ... auf einer nur kleinen anzahl von menschen liegen Lagarde deutsche schr. 137; Gaius Gracchus ... belastete die bis dahin fast steuerfreie provinz mit den ausgedehntesten ... abgaben Mommsen m. gesch. (1874) 2, 111. — auf die vermögenswerte bezogen: durch des willen, das die driu pfund und siben schilling häller (einer stiftung) ... öwiclich sturfri beliben, also das ... öwiclichen nimmer kain stur mer daruf gesetzt sol werden (1408) württ. geschichtsqu. 13, 87. besonders vom grundbesitz: und so nun vil ligender gütern den closterfrowen zu Steinen gegaabet und etlich erkoufft ..., wurd es inen (den landleuten) zu schwär, dieselbigen güter, so vorhar allweg gestürt, stürfry ze lassen Tschudi chron. Helvet. 1, 184; allda ist ... fürkomben, das er grichtsdiener ainen acker, so ain jauch lands ist, zins- und steuerfrei zu gebrauchen ... habe österr. weist. 10, 70. in junger zeit so mannigfach, prädicativ und attributiv: beider güter wurden steuerfrei erklärt Schiller 7, 95 G.; der adel ist wüthend, besonders wegen der grundsteuer, die er von bisher steuerfreien gütern nun auch zahlen soll Varnhagen v. Ense tageb. 5, 133; hiernach werden die öffentlichen theater als steuerfrei behandelt J. Theis reichssteuerrecht (1935) umsatzst. 9; einkommen unter 300 mark sind steuerfrei hwb. d. staatswiss.2 4, 548; wertpapiere, welche lediglich zum zwecke des umtausches ... ausgegeben worden sind, bleiben steuerfrei reichsstempelgesetz v. 3. 6. 1906 § 5, 2; steuerfrei sind ... leistungen der gesellschaft an gesellschafter, wenn diese leistungen lediglich als gegenleistung für mitgliederbeiträge gewährt werden J. Theis reichssteuerrecht (1932) 194; er sang: in jenem lande sei nur luft und wasser steuerfrei, und glücklich nur die todten Gaudy s. w. 1, 117. —
4556 Zeichen · 117 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Steuerfreiadj, adv

    Campe (1807–1813) · +2 Parallelbelege

    Steuerfrei , adj . u. adv . frei, befreiet von Steuern, keine Steuer zu entrichten brauchend. Steuerfreie Personen, Güte…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    steuerfrei

    Goethe-Wörterbuch

    steuerfrei [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. modern
    Dialekt
    steuerfreiAdj.

    Pfälzisches Wb.

    steuer-frei Adj. : ' von der Steuerpflicht befreit '. Ehr liewe Brüder, versaufen eier Güter un machen eich schteierfrei…

  4. Spezial
    steuerfrei

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    steu|er|frei adj. nia sotmetü a cuta, lëde da cuta.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit steuerfrei

4 Bildungen · 3 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von steuerfrei 2 Komponenten

steuer+frei

steuerfrei setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

steuerfrei‑ als Erstglied (3 von 3)

steuerfreiheit

DWB

steuer·freiheit

steuerfreiheit , f. , abstractum zu steuerfrei, seit dem 18. jh. bezeugt, meist auf die person bezogen: man gestattet ihnen in dieser absich…

Steuerfreiung

DRW

steuer·freiung

Steuerfreiung, f. wie Steuerbefreiung eben gleiche steuͤrfreyung hat auch deß ehegenannten kayser O. sohn ... bevestiget Libertas Einsidlens…

steuerfrei als Zweitglied (1 von 1)

tranksteuerfrei

DWB

tranksteuer·frei

-frei : dem bergmeister soll ... ein gewiszes deputat von 20 eymern tranksteuerfrey zu verbrauen und zum tischtrunke wein einzulegen zugelas…