Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steuerbar adj.
steuerbar , adj. , steuerpflichtig, zu steuer, f., B 2. dagegen mhd. stiurbære ' behilflich ', s. Lexer wb. 2, 1202 , von stiure hilfe ( sp. 2585). 1 1) auf die objecte bezogen, für die die steuer gezahlt wird. seit beginn des 14. jh. vom grundbesitz, im gegensatz zum steuerfreien besitz. wird die steuerpflichtigkeit schlechthin als eigenschaft des besitzstückes angesehen, so kann auch die bed. ' steuertragend, steuerfähig ' erscheinen, vgl. württemberg. jahrb. 1, 66 ( sieh auch unten ). meist steuerbare güter: auch als sich die von Esselingen erclagent von wegen der guter, die yn der vom Wirt…