steuerbar,
adj. ,
steuerpflichtig, zu steuer,
f., B 2.
dagegen mhd. stiurbære '
behilflich',
s. Lexer
wb. 2, 1202,
von stiure
hilfe (
sp. 2585). 11)
auf die objecte bezogen, für die die steuer
gezahlt wird. seit beginn des 14.
jh. vom grundbesitz, im gegensatz zum steuerfreien
besitz. wird die steuerpflichtigkeit schlechthin als eigenschaft des besitzstückes angesehen, so kann auch die bed. '
steuertragend, steuerfähig'
erscheinen, vgl. württemberg. jahrb. 1, 66 (
sieh auch unten).
meist steuerbare güter: auch als sich die von Esselingen erclagent von wegen der guter, die yn der vom Wirtemberg genomen hat oder yn stewrpar, czinspär oder vogtpär gemachet hat ...: das er yn die widergeben ... sal (1378)
deutsche reichstagsakten 1, 214
Weizsäcker; also das er, sin wib, gesinde und gesellen ... uns dehein schatzung, stur, dienst noch wacht nicht geben noch tuon sol ..., es were dann ob ir eins oder mer stúrbar guote kouften und an sich zúgen (1414)
württemb. vierteljahrsh. n. f. 26, 147; und son die vor uns sweren ze den hailgon, daz si uns an kuntsami sagen, weder des vorgenanten hern Ulriches von Schynon wingarten ze Owe und ze Stegboron dienstbär und stúrbär sien oder nút (1333)
Thurg. urk.-buch 4, 635; steurbar oder zinssbar acker Junius
nomencl. (1567) 406
b; das beider Symons und Heinrichen vurschr. erblenderei ... under ehegerurtem unserem gerichtszwang und bän gelegenen guteren schatz-, steur- und dienstbar seien (1607)
weist. d. Rheinprovinz 1, 154.
mit angabe der richtung, wohin die steuerabgaben zu flieszen haben: 7 tagwerk wiesen ... sind ... steuerbar gen Haunsheim (1630) Knapp
beitr. z. rechtsgesch. d. bauernst. 316; ausserdem hat die burg ihre eigne, zu ihrer casse steuerbare, güther
allg. deutsche biblioth. 97, 6; aus mangel an feldgütern haben viele söldner auf Pfalz Neuburgischem boden güter gekauft, die dorthin steuer-, zehnt- und gültbar sind (1805)
ebda 312. —
in junger sprache wird die anwendung seltener: er befahl, dasz die an geistliche stiftungen gegebene güter steuerbar bleiben solten S. Fr. Hahn
teutsche staatshist. 5 (1742) 57; so wollten sie also lieber, dasz unsere frei gekauften güter steuerbar wären? Göthe 23, 146
W.; sie blieben steuerfrei, sofern sie nicht steuerbares land erwarben Raumer
gesch. d. Hohenst. 5, 101.
in junger sprache zuweilen in leichter scheidung von steuerpflichtig,
mehr '
was steuern
erträgt': auch würden in jedem fall jene güter durch privathände besser bebaut werden, mithin der ackerbau gewinnen, die bevölkerung zunehmen, und die güter selbst unter die zahl der steurbaren gründe kommen K. L. v. Haller
restaur. d. staatswiss. 3, 19; der gesamte steuerbare besitz im lande wurde in eben diesem jahre auf 20 621 074 gulden veranschlagt, es überwog also der steuerfreie besitz den steuerbaren R. Wuttke
sächs. volksk. (1901) 183;
lopinant ist ... so viel als splisz oder abgerissenes stück von einem steuerbaren hofe Möser
patr. phant. (1796) 2, 376. —
auch von anderen vermögenswerten: wann die pfannhauswerk- und schragenleut, auch all andere salzarbeiter, ... nicht sonderbar begütert oder sonst kein steurbares vermögen haben, dasz sie alsdann, wie im april 1664 und 1668 geschehen, mit einforderung der jungsttin ausgeschriebnen extraordinari steür unangelangt gelassen werden sollen (1682)
bei Lori
bergrecht 513; schon seit dem vorigen jahrhunderte war die anlage gemacht, dasz von jedem 100 fl. steuerbaren vermögens vierteljährlich 3 thaler oder 4 fl. 30 kr. sollten gegeben werden Nicolai
reise 1, 197; auszer den geschäften der steuerrepartition, des schreibens von steuerzetteln, steuerempfangbüchern, der bestimmung des steuerbaren vermögens jedes einzelnen bürgers ... sind vornehmlich zweierlei gegenstände auszuzeichnen, in denen der druck und unfug der schreiberei seinen vornehmsten sitz zu haben scheint Hegel
w. 16, 328; härten des gesetzes in der auswahl der steuerbaren objekte ... rufen ... gewalttätige kundgebungen des volkes hervor
hwb. d. staatswiss.3 1, 24
Conrad; an der hannoverschen grenze wird nach steuerbarer ware visitiert und der steuerbeamte entdeckt im stroh ... rum Allmers
marschenbuch 312.
in uneigentlicher anwendung: si (
die jungfern) denken, küsse lassen zahlen sey, wie es scheinet, wohl erlaubt; ... in küssen und verliebten worten ist kein gehalt nicht ausgeprägt; es sind nicht steuerbare sorten, die man in eine casse legt Henrici
ernst-, scherzh. u. sat. ged. 4, 242; wenn der leichtsinn in Frankreich steuerbar ist J. J. Chr. Bode
Tristram Schandi 7, 120. 22)
auf die personen u. s. w. bezogen, die die steuer
zu zahlen haben: item ist ... zu Alerhin här komen, daz dez pfarrers hindersässn ganz vogtber, gerichtper, stürber und all rais mit thun (1374)
weisth 6, 225; welcher im ampt Phird seszhaft und steurpar ist, der mues ain pfandherrn zu Pfird jarlichs zway höner geben (1513)
deutsche bauernkr., aktenband 42
Franz; item daz gantz dorff zu Pernloch, sie geben der herschaft gülte oder nicht gülte, sind gen Rote stewrper, vogtber, gerichtber, dinstper, zu besetzen und entsetzen, hantlann zu nemen
mon. boica 47, 414; so das gemeyn volck begundt dem rath zinszbar und steurbar zuo werden Carbach
Livius (1551) 257
b; er und seine erben ... mir und meinen erben vogtbar, gerichtbar, raisbar, steuerbar, botmässig ... sein (1677) Knapp
beitr. z. rechtsgesch. d. bauernst. 306; der verkauf des bürgerrechtes an alle unterthanen des reiches. die zahl steuerbarer bürger ward dadurch vermehrt J. A. Fessler
Attila (1794) 37; die allgemeinen lasten ... werden den steuerbaren mann ... in armuth ... senken Möser
s. w. 2, 65
Abeken; es giebt keine zuneigung zu einem ganzen, wo sich drinnen jeder als leidender teil ... und steuerbarer lastträger fühlt Fr. L. Jahn
w. 2, 518
Euler; ebenso von völkern, im sinne von '
tributpflichtig': ein volck zinszbar oder steürbar machen, oder inen rennt und gült ze geben auflegen Frisius
dict. (1556) 536
a; Gengischans enkel unterjochte Ruszland, das anderthalb hundert jahre den Mogolen steuerbar blieb; endlich warf es das joch ab Herder 14, 282
S.